Die veneo Ausbau GmbH bietet ein ganzheitliches Produkt- und Dienstleistungsspektrum als Systemlösung aus einer Hand. So sind wir für Ihre Baumaßnahmen der richtige Ansprechpartner. Als Ihr kompetenter Partner bieten wir ein vielfältiges Leistungsspektrum rund um Ihre Immobilie: Neu-, Aus- und/oder Umbau, Reparatur und Instandsetzung. Von der Einzelmaßnahme bis zum GU-Projekt – vom Schreiner, Maler, Bodenleger und Trockenbauer bis hin zum Bereich TGA und ELT.
Wir garantieren beste Qualität, neueste Technik sowie Kosten- und Termintreue.
Seit vielen Jahren ist die veneo Ausbau GmbH namhafter Partner für den Innenausbau in Krankenhäusern und Kliniken. Damit Patienten, Pflegepersonal und Ärzte bestmögliche Unterstützung bei ihrer Arbeit bzw. ihrem Aufenthalt erfahren, gehören spezielle Ausbauten sowie Funktionsmöbel für Patientenzimmer, Nebenräume und Operationssäle zu unseren Dienstleistungen.
Wir wissen, dieser sensible Bereich erfordert vielfältige Herausforderungen: Ergonomie, Barrierefreiheit, Oberflächenbeschaffenheit, Funktionalität und Beleuchtung – um nur einige Merkmale zu nennen. Mit unserer Expertise übernehmen wir den kompletten Ausbau oder bereiten die Räumlichkeiten optimal für vorhandene bzw. gelieferte Ausstattung vor.
Egal ob es sich dabei um spezielle Bodenbeläge, bruchsichere Fenster, Spezialtüren oder antibakterielle Wandverkleidungen handelt: Wir berücksichtigen die individuellen Anforderungen und halten uns streng an Vorgaben und Richtlinien.
Im Bereich Ladenbau sowie Retail- und Shopbau greifen wir auf langjährige Erfahrungswerte zurück. So verfügen wir über ein umfassendes Marktwissen und haben den notwendigen Blick fürs Detail. Von kleineren Arbeiten, wie dem Entfernen von Graffitis bis hin zu kompletten Supermarktaus- oder Shopumbauten, sind wir der kompetente Ansprechpartner mit profunder Branchenexpertise und konzentrieren uns auf die flexible Umsetzung entsprechend Ihrer Anforderungen.
Als erfahrener Spezialist im Innenausbau von Büroflächen, Verwaltungen und Working Spaces wissen wir, worauf es ankommt. Ob minimalistisch, retro oder erlebnisorientiert – wir setzen individuelle Visionen von zeitgemäßen Arbeitsplätzen gezielt um. Funktional und zugleich komfortabel soll es sein? Eine harmonische Arbeitsplatzgestaltung sorgt für zufriedene Mitarbeiter – wir führen den Ausbau entsprechend Ihrer individuellen Rahmenbedingungen und Anforderungen aus. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!
Im Freizeitsektor geht es vor allem um das eine: Kunden sollen sich rundum wohlfühlen. Fitnessstudios werden längst nicht mehr als rein funktionelle Sporteinrichtung genutzt, sondern dienen als Rückzugsort für Beauty und Lifestyle. Das muss sich daher auch in der Innenausstattung widerspiegeln – egal ob in den Umkleiden, am Tresen oder im Gerätebereich. Auch für Spa- und Wellnesseinrichtungen setzt die veneo Ausbau GmbH das vorgegebene Konzept maßgeschneidert um. Fitnessstudios, Hotels und Gastronomiebetrieben stehen wir mit unserer langjährigen Expertise zur Seite. Egal ob stimmige Komplettlösungen oder die Gestaltung von einzelnen Teilbereichen: Wir schaffen mit unseren Ausbauten das richtige Ambiente für jeden Gast.
Unsere Stärke sind unsere Mitarbeiter in allen Bereichen! Spezialisten, Organisatoren, Handwerker und Vorantreiber – aber vor allem ein Team. Flache Hierarchie, klare Organisation, verlässliche, bewährte Strukturen und so vielfältig, wie die Aufgabe, die Sie uns stellen.
Unser Netzwerk basiert auf langjähriger partnerschaftlicher Zusammenarbeit und bildet einen wertvollen Pool aus Wissen und Erfahrung. Starke Partner bieten auch Ihnen die Sicherstellung schnittstellenübergreifender Dienstleistungsfelder durch kompetente Ansprechpartner. So schnüren wir für Sie genau das richtige Leistungspaket.
Die Spezialisierung auf Trockenbau mit dem besonderen Augenmerk auf die Einhaltung von Brand- und Schallschutzvorgaben im Bereich der Trockenbauarbeiten ist ein weiteres Merkmal unserer strategischen Ausrichtung hin zum Komplettdienstleister.
Im Bereich Objekteinrichtungen bieten wir mit der Spezialisierung auf Fenster, Türen und Tore sowie Trennwandanlagen umfassende Leistungen und Sonderlösungen an. So bedienen wir unsere Kunden professionell in allen Bereichen des Innenausbaus.
Wir bieten ein vielfältiges Leistungsspektrum im Bereich Maler- und Lackierarbeiten. Hierzu zählen sowohl traditionelle Maler- und Tapezierdienstleistungen als auch die Anwendung von neuesten Techniken und Produktentwicklungen.
Wir bieten ein breites Spektrum unterschiedlichster Bodenbeläge und Beschichtungen für alle Anforderungen sowohl für Gewerbeflächen oder Großraumbüros sowie selbstverständlich für alle Klinikbereiche. Dabei liefern und verlegen wir nahezu alle Bodenbeläge: von textilen über elastische Belägen bis hin zu Fußbodenbeschichtungen.
Wir realisieren Möbelwünsche in Tischlerqualität, ohne dass dabei unnötige Grenzen gesetzt wären. Dabei verfügen wir über Kompetenzen sowohl für maßgeschneiderte Komplettlösungen als auch für individuelle Möbelteile wie Kommoden, Schränke, Regale und vieles mehr. Wir verarbeiten ausschließlich hochwertige Materialien und fertigen mit qualifizierter Handwerkskunst. Denn nur so halten unsere Möbel, was sie in Bezug auf Qualität, Langlebigkeit und Zuverlässigkeit versprechen.
… profitieren Sie von unserem umfassenden Angebot an GU-Leistungen, das neben den oben genannten Gewerken auch Fliesen, Sanitär, Heizung, Klima und Elektro umfasst! Mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis bieten wir Ihnen eine komplette Lösung für Ihr Ausbauprojekt. Egal ob Neubau, Renovierung oder Umbau – wir stehen Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite und sorgen für eine reibungslose und effiziente Umsetzung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihr Vorhaben zum Erfolg führen! Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr zu erfahren.
Durch unsere drei Niederlassungen in Essen, Blankenfelde bei Berlin und Reinfeld in Holstein sind wir bestens aufgestellt und somit schnell und flexibel bei unseren Kunden vor Ort:
Girardetstraße 72
45131 Essen
Telefon: 0201-1778499-0
Grootkoppel 41
23858 Reinfeld
Telefon: 04533-787767-0
Ludwig-Erhard-Ring 18
15827 Blankenfelde-Mahlow
Telefon: 033708-91665-0
[Lieferanten / Nachunternehmer]
Geltungsbereich:
veneo Ausbau GmbH
veneo Bauelemente GmbH
veneo Oberflächentechnik GmbH
(nachfolgend veneo)
Einleitung
Wir erkennen die Verantwortung von Unternehmen an, alle anerkannten Menschenrechte zu achten und Zuwiderhandlungen vorzubeugen. Dies erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern. Diese Verhaltensrichtlinien legen die Grundprinzipien in Bezug auf ihre Verantwortung für Mensch und Umwelt, welche wir von unseren Lieferanten und Nachunternehmern erwarten, fest.
Sämtliche Lieferanten sowie deren Vorlieferanten (Sicherstellung durch den jeweiligen Lieferanten) und Nachunternehmer sowie deren Vorlieferanten und Subunternehmern (Sicherstellung durch den Nachunternehmer) verpflichten sich ausdrücklich zur Einhaltung nachfolgender Grundprinzipien sowie natürlich gültiger, gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften und Vorgaben.
Von allen Vorschriften und geltenden Regelungen ist stets die zur Verwirklichung des Schutzzweckes am besten geeignete einzuhalten.
Für die Einhaltung ist der jeweilige Geschäftspartner verantwortlich. veneo ist berechtigt, Nachweise einzufordern (siehe Rahmenvertrag / AGB Einkauf).
Diese Verhaltensrichtlinien haben keine Schutzwirkung gegenüber Dritten. Diesen entstehen hieraus keinerlei Ansprüche gegenüber der veneo.
1. Einhaltung von Gesetzen
Gesetze und Rechtsvorschriften sind entsprechend der geltenden Rechtsordnung einzuhalten.
2. Menschenrechte
Das Unternehmen verpflichtet sich zur Wahrung der Menschrechte. Der Umgang mit seinen Mitarbeitern hat mit Respekt und Würde zu erfolgen. Es wird Chancengleichheit und Gleichbehandlung garantiert. Unangemessene Behandlungen von Mitarbeitenden werden nicht geduldet.
3. Arbeit
4. Sicherheit und Gesundheit
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz sicherzustellen.
5. Umwelt
Das Unternehmen handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten stets umweltbewusst:
6. Marktverhalten / Wettbewerb
Das Unternehmen richtet sich nach fairen und ethischen Standards aus:
Sonstiges
Für die Umsetzung, Kontrolle, Sicherstellung und Weiterentwicklung des vorgenannten Themenumfeldes ist das jeweilige Unternehmen eigenverantwortlich.
Geltungsbereich:
Alle Mitarbeiter der veneo Gesellschaften
veneo Ausbau GmbH
veneo Bauelemente GmbH
veneo Oberflächentechnik
(nachfolgend veneo Gruppe)
gültig ab August 2025
Inhalt
1 BRIEF DER GESCHÄFTSFÜHRUNG AN ALLE MITARBEITER DER VENEO GRUPPE
2 EINFÜHRUNG
3 FÜHRUNG DER GESCHÄFTE
3.1 Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften
3.2 Vorbeugende Rechtsberatung
3.3 Grundlegende Arbeitsrechte
3.4 Anti-Korruption
3.4.1 Fordern und Annehmen von Vorteilen
3.4.2 Anbieten und Gewähren von Vorteilen
3.4.3 Nutzung von Sachvermögen und Ressourcen des Unternehmens
3.4.4 Berichtsintegrität
3.4.5 Externe Kommunikation
4 GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
4.1 Gleichbehandlung und Fairness
4.2 Geschäftliche Anreize
4.3 Zahlungen
5 VERMEIDEN VON INTERESSENKONFLIKTEN
5.1 Nebentätigkeit
5.2 Wesentliche Beteiligungen an Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten
5.3 Auftragsvergabe an und sonstige Geschäfte mit Familienangehörigen
5.4 Insiderhandel
5.5 Vertraulichkeitswahrung von internen Informationen / Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen
5.6 Politisches Engagement
5.7 Menschenrechte, Gleichbehandlung und Umgang miteinander
5.8 Kartellrecht
5.9 Außenhandel und Exportkontrolle
5.10 Steuerrecht
5.11 Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit
5.12 Datenschutz
5.13 IT-Sicherheit
6 UMSETZUNG DES VERHALTENSKODEX
6.1 Verantwortlichkeiten
6.2 Informations- und Kontrollpflicht der Vorgesetzten
6.3 Mitteilungsverantwortung der Mitarbeiter bei Kenntnis von Verstößen
6.4 Sanktionen und Konsequenzen
6.5 Verpflichtung aller Mitarbeiter
6.6 Schulung
6.7 Compliance in Konzerngesellschaften der veneo Gruppe
7 SELBSTVERPFLICHTUNGEN [Anlagen]
7.1 Leitbild
7.2 Leitlinien
7.3 Leitlinien zum Arbeitsschutz
7.4 Umweltmanagement
Freigabeverzeichnis
Prozessverantwortung: Geschäftsleitung
Änderungen an der Arbeitsanweisung können nur vom Prozessverantwortlichen durchgeführt werden.
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Freigeber |
Person |
Datum |
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Geschäftsführung |
Olaf Synnberg |
31.07.2025 |
Diese konkrete Arbeitsanweisung enthält Inhalte, die DSGVO relevant sind.
Änderungsverzeichnis
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Änderung Nr. |
Datum der Änderung |
Version |
Geändertes Kapitel |
Ersteller |
Erfolgreiche Unternehmen gründen sich auf Vertrauen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Erfolg eines Unternehmens gründet sich ganz wesentlich auf Vertrauen, nicht nur seitens der Geschäftspartner und der Öffentlichkeit, sondern vor allem auch seiner Mitarbeitenden.
Vertrauen entsteht jedoch nicht von selbst; wir müssen es uns mit Transparenz, Verlässlichkeit und Fairness erarbeiten. Dies vor Augen, haben wir für alle Mitarbeitenden der veneo Gruppe diesen
Verhaltenskodex
definiert. Er soll bei der täglichen Arbeit Unterstützung und Orientierungshilfe sein. Märkte und Kulturen rücken enger zusammen und die Herausforderungen aufgrund einzuhaltender Regularien werden größer und komplexer. Bei Fragen oder Interessenkonflikten unterstützt die Geschäftsleitung jederzeit.
Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden der veneo Gruppe verbindlich und gilt für alle Gesellschaften im geschäftlichen Umfeld und im Umgang mit der Öffentlichkeit sowie mit staatlichen Stellen und Institutionen, aber auch für das tägliche Miteinander innerhalb unserer Gruppe.
Wir erwarten von jedem Einzelnen eine konsequente Beachtung und Umsetzung der Regeln dieses Verhaltenskodexes in Wahrnehmung der eigenen Verantwortung. Nur so können wir unsere Unternehmenskultur glaubwürdig vertreten und sind überall ein anerkannter und zuverlässiger Partner.
Olaf Synnberg
Zur Erreichung der Unternehmensziele und für den Erfolg der Marke benötigt die veneo Ausbau mit ihren verbundenen Tochterunternehmen der veneo Gruppe das Vertrauen der Geschäftspartner, der Gesellschafter und der breiten Öffentlichkeit.
Vertrauen entsteht nicht von selbst, es muss ständig neu erworben werden. Die Gesetze, Vorgaben und normativen Vorschriften der Länder einzuhalten, in denen veneo tätig ist, ist selbstverständlich, aber es bedarf mehr. Als verantwortlich handelndes Unternehmen verfügt veneo über gültige Richtlinien individuellen und kollektiven Verhaltens, die definieren, wie und wo das Unternehmen seinen Geschäften nachgeht.
Von den Mitarbeitern und allen unseren Geschäftspartnern erwarten wir ein hohes Maß an sozialer, rechtlicher und ethischer Kompetenz. Dabei kommt den Führungskräften eine besondere Vorbildfunktion zu. veneo hält sich strikt an gesetzliche Vorgaben und verzichtet grundsätzlich auf Geschäft, als es durch den Einsatz illegaler Methoden zu generieren.
Nachfolgend werden Begriffe wie „Mitarbeiter“ und „Beschäftigte“ sowie weitere nicht geschlechtsneutrale Begriffe einheitlich sowohl für Frauen als auch für Männer verwendet.
3 Führung der Geschäfte
3.1 Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften
Als länderübergreifend tätiges Unternehmen unterliegt die veneo Gruppe zahlreichen nationalen und staatenübergreifenden Rechtsvorschriften. Sämtliche Geschäftsangelegenheiten und -prozesse von der veneo Gruppe sind deshalb so zu führen, dass sie allen anzuwendenden Gesetzen, anderen bindenden Vorschriften und freiwillig eingegangenen Verpflichtungen entsprechen, in deren Geltungsbereich die veneo Gruppe ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Den Mitarbeitern ist grundsätzlich untersagt, eine hiervon abweichende Anweisung zu erteilen, die in Ausübung der Geschäftstätigkeit zu einer Verletzung der in diesem Kodex geregelten Verhaltensweisen führt.
3.2 Vorbeugende Rechtsberatung
Um Risiken zu vermeiden, die zu einer Verletzung anzuwendenden Rechts oder anderer Vorgaben führen können, ist es notwendig, rechtlichen Rat einzuholen, bevor eine Maßnahme und/oder Absprachen getroffen wird, die zu einer solchen Verletzung führen könnte.
3.3 Grundlegende Arbeitsrechte
Kinderarbeit in jedweder Form und alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit sind inakzeptabel, werden nicht toleriert und sind streng verboten.
3.4 Anti-Korruption
Die veneo Gruppe toleriert keinerlei Korruption. Das Folgende gilt grundsätzlich:
3.4.1 Fordern und Annehmen von Vorteilen
Beim Einkauf von Vorräten, Materialien, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen von Dritten ist es essenziell, dass der Beschaffungsprozess allein auf Qualität, Leistung und Kosten beruht.
Das Einfordern von Zuwendungen jeder Art zum persönlichen Vorteil eines Mitarbeiters oder anderer Parteien im Zusammenhang mit / von Zulieferern und Dienstleistern (sowohl direkt als auch indirekt) ist untersagt.
Die Annahme von Zuwendungen über die hier oder in anderen Richtlinien (arbeitsvertragliche Regelungen) gestatteten Zuwendungen hinaus ist verboten. Sachgeschenke dürfen grundsätzlich nur in einem angemessenen Rahmen angenommen werden, und sollten einen Gesamtpreis von 50 Euro pro Geschäftspartner und Geschäftsjahr nicht überschreiten. Sachgeschenke, die diesen Rahmen übersteigen, müssen der Geschäftsleitung angezeigt und von dieser genehmigt werden. Sachgeschenke, Produkte oder Leistungen im privaten Lebensbereich die von Geschäftspartnern angenommen werden, dürfen die o.g. Grenze ebenfalls nicht überschreiten oder es ist der dafür übliche Preis zu zahlen und die Zahlung zu dokumentieren.
3.4.2 Anbieten und Gewähren von Vorteilen
Es ist sicherzustellen, dass keine Bevorzugung durch die veneo Gruppe oder Dritte bei der Anbahnung, Vergabe, Erneuerung oder Abwicklung eines Auftrags erfolgt (z. B. in Form von Geschenken, Einladungen, Bewirtungen oder sonstigen Gefälligkeiten). Den Mitarbeitern ist es insbesondere untersagt, Amts- oder Entscheidungsträgern, Kunden, potenziellen Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern persönliche Vorteile anzubieten oder zuzuwenden, die den üblichen Rahmen übersteigen. Hier gilt die Wertgrenze von 50 Euro. Vorteile, die diese Grenze überschreiten, sind von der Geschäftsleitung zu genehmigen.
3.4.3 Nutzung von Sachvermögen und Ressourcen des Unternehmens
Die Nutzung von Ressourcen des Unternehmens für private Zwecke ohne Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten ist grundsätzlich untersagt. Ressourcen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vorgesetzten für private Zwecke genutzt werden.
3.4.4 Berichtsintegrität
Alle Ausgabenbelege, Buchführungsunterlagen, Finanz- und Verkaufsberichte sowie andere Unterlagen des Konzerns müssen die relevanten Fakten bzw. den Charakter eines Geschäftsvorgangs richtig, eindeutig und zeitnah wiedergeben.
Alle zuständigen Beschäftigten sind verpflichtet, unter Beteiligung der für den Abschluss und die Prüfung zuständigen Abteilungen mit den Abschlussprüfern des Konzerns vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und alle von diesen benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen, ob erfragt oder nicht.
3.4.5 Externe Kommunikation
Offizielle Stellungnahmen gegenüber Außenstehenden, insbesondere gegenüber Medien, erfolgen bei der veneo Gruppe nur durch hierzu autorisierte Personen.
4 Geschäftsbeziehungen
4.1 Gleichbehandlung und Fairness
Wir behandeln alle Geschäftspartner in einer aufrichtigen und fairen Art und Weise! Die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern erfolgt durch die Einkaufsorganisation in einem geordneten Verfahren nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Aufträge werden, soweit möglich und sinnvoll, auf der Basis von Wettbewerbsangeboten vergeben. Wir achten bei der Auswahl unserer Lieferanten und Nachunternehmer darauf, dass sie entsprechend den Grundsätzen dieses Verhaltenskodexes und unserer sonstigen Unternehmensrichtlinien [Nachweismanagement] handeln.
Vor Beginn oder Verlängerung einer Geschäftsbeziehung sollte eine angemessene Überprüfung des Lieferanten erfolgen. Es sollte den Lieferanten und Nachunternehmern klar sein, dass sie den Verhaltenskodex zu beachten haben, wenn sie Geschäfte mit der veneo Gruppe tätigen.
4.2 Geschäftliche Anreize
Anreize wie leistungsbezogene Provisionen, Rabatte, Preisnachlässe oder kostenlose Warenlieferungen bedürfen in ihrer Gewährung großer Umsicht, um die Beachtung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen sicherzustellen. Die geschäftlichen Anreize sind umfassend und zutreffend zu dokumentieren.
4.3 Zahlungen
Die Bezahlung von empfangenen Lieferungen und Leistungen hat unmittelbar an den jeweiligen Vertragspartner zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt in der Regel in dem Land, in dem der Vertragspartner seinen Geschäftssitz hat. Die gesamte oder teilweise Bezahlung durch Barmittel ist untersagt. Ausnahme ist der An- bzw. Verkauf von Waren entsprechend unserem Geschäftszweck – die Legitimationsprozesse und die Vorschriften des Geldwäsche-Gesetzes sind strikt zu befolgen. Vor abweichenden Zahlungsvereinbarungen ist Rechtsrat einzuholen.
5 Vermeiden von Interessenkonflikten
5.1 Nebentätigkeit
Die veneo Gruppe begrüßt das soziale Engagement seiner Mitarbeiter bei der angemessenen Jugendarbeit, bei der Erwachsenenbildung, beim Sport sowie im karitativen oder im kulturellen Bereich. Mitarbeiter dürfen eine angemessene übliche Vergütung / Entschädigung für diese Aktivitäten von den jeweils ausrichtenden Organisationen erhalten.
Nebentätigkeiten gleich welcher Art dürfen die Verpflichtung des Mitarbeiters, seine volle Arbeitskraft der veneo Gruppe zur Verfügung zu stellen, nicht beeinträchtigen. Die Ausübung jeder Nebentätigkeit eines Mitarbeiters ist genehmigungspflichtig.
5.2 Wesentliche Beteiligungen an Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten
Ein Mitarbeiter darf weder im eigenen Namen noch im Namen Dritter einschließlich naher Angehöriger Aktivitäten ausführen, die wesentliche Kernelemente des Geschäfts von der veneo Gruppe betreffen, im Wettbewerb zu der veneo Gruppe stehen oder gegen die Interessen von der veneo Gruppe verstoßen. Im Zweifel ist die Tätigkeit mit der Geschäftsleitung abzustimmen.
Wesentliche Beteiligungen, auch von nahen Angehörigen gehaltene, an einem Konzernunternehmen, Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten sind dem Vorgesetzten anzuzeigen.
Der Begriff nahe Angehörige umfasst Familienmitglieder und Personen, zu denen der Mitarbeiter eine enge persönliche Bindung hat, sowie minderjährige Kinder. Im Sinne dieser Regelung liegt eine wesentliche Beteiligung (sei es rechtlich oder indirekt) ab einem Anteilsbesitz oder Stimmrecht von fünf Prozent vor.
5.3 Auftragsvergabe an und sonstige Geschäfte mit Familienangehörigen
Geschäfte außerhalb des eigentlichen Geschäftszweckes der veneo Gruppe mit nahen Angehörigen eines Konzernmitarbeiters sollten grundsätzlich unterbleiben. Im Einzelfall können sie jedoch vom Vorgesetzten des Mitarbeiters oder von der Geschäftsführung genehmigt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der betroffene Konzernmitarbeiter an der Entscheidungsfindung nicht mitwirkt. Die Genehmigung ist zu dokumentieren und unverzüglich der Geschäftsleitung zur Kenntnis zu bringen und von diesem zentral zu archivieren.
5.4 Insiderhandel
Einige nationale Gesetze verbieten die Nutzung von nicht öffentlich bekannten kursrelevanten Informationen in Verbindung mit dem Kauf und dem Verkauf von Finanzinstrumenten (zum Beispiel Edelmetalle, Aktien und Unternehmensanleihen) sowie die unbefugte Weitergabe solcher Informationen. Dieser Verhaltenskodex untersagt die Nutzung derartiger die veneo Gruppe oder andere Unternehmen betreffender Informationen, sei es zum persönlichen Vorteil des Mitarbeiters oder zum Vorteil eines Dritten, sowie deren unbefugte Weitergabe. Unbefugte Weitergabe beinhaltet auch die Weitergabe von Informationen über Social-Media- Plattformen wie etwa Instagram, Facebook, LinkedIn, Twitter, Snapchat oder WhatsApp.
5.5 Vertraulichkeitswahrung von internen Informationen / Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen der Geheimhaltung und dürfen gegenüber unbefugten Dritten weder während noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses preisgegeben werden. Die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Geschäftsinformationen während und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum persönlichen Vorteil, zum Vorteil Dritter oder zum Nachteil von der veneo Gruppe ist untersagt. Zu solchen Informationen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
Mitarbeiter von der veneo Gruppe sind verpflichtet, zur aktiven Sicherung vertraulicher Daten gegen Zugriffe durch Dritte entsprechend den bestehenden Richtlinien beizutragen und eine tatsächliche oder vermutete Weitergabe von vertraulichen Informationen an die Geschäftsleitung zu melden.
5.6 Politisches Engagement
Die veneo Gruppe begrüßt generell politisches und gemeinwohlorientiertes Engagement seiner Mitarbeiter und fördert es. Gleichfalls respektiert die veneo Gruppe die Entscheidungsfreiheit seiner Mitarbeiter zur politischen Selbstbestimmung. Gleichwohl dürfen Mitarbeiter im geschäftlichen Kontext in keiner Weise direkt oder indirekt angehalten werden, Parteispenden zu leisten oder eine politische Partei oder die Kandidatur einer Person für ein politisches Amt zu unterstützen.
Mitarbeiter von der veneo Gruppe sollten ihre politischen Mandate der Geschäftsleitung melden.
5.7 Menschenrechte, Gleichbehandlung und Umgang miteinander
Die veneo Gruppe unterstützt und respektiert die international verkündeten Menschenrechte und verpflichtet sich, sich nicht an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen.
Die Mitarbeiter von der veneo Gruppe behandeln einander fair und aufrichtig. Insbesondere haben alle Mitarbeiter bei ihrer Geschäftstätigkeit die Rechte und landesspezifischen sowie kulturellen Unterschiede eines jeden Einzelnen, mit dem sie in Kontakt kommen, zu respektieren. Es ist das erklärte Ziel von der veneo Gruppe, keinen Mitarbeiter, Stellenbewerber oder Geschäftspartner aufgrund von Nationalität, Status der Staatsbürgerschaft, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität oder Orientierung zu benachteiligen.
5.8 Kartellrecht
Die veneo Gruppe hat in ihrer Geschäftstätigkeit nach dem jeweils geltenden
Kartellrecht zu handeln.
Die einschlägigen Bestimmungen für den fairen Wettbewerb, wie auch die Bestimmungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts, sind daher zu beachten.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten, und hat alle Maßnahmen zu unterlassen, die auf eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gerichtet sind und gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen, insbesondere
Die Kartell- und Handelsgesetze sind sehr komplex und können bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen für Unternehmen und deren Mitarbeiter zur Folge haben.
Bei Rückfragen oder in Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung.
Im Allgemeinen verbieten die Kartellgesetze Vereinbarungen und Handlungen, die den Handel hemmen oder den Wettbewerb beschränken können. Zu den Verstößen gegen diese Gesetze gehören zum Beispiel Absprachen unter Wettbewerbern zur Festlegung oder Kontrolle von Preisen, zum Boykott bestimmter Lieferanten oder Kunden, zur Aufteilung von Kunden oder Märkten oder zur Einschränkung der Verfügbarkeit oder des Absatzes von Produkten.
5.9 Außenhandel und Exportkontrolle
Die veneo Gruppe hält alle anwendbaren Außenwirtschafts-, Handels- und Zollvorschriften ein.
5.10 Steuerrecht
Als international tätige Gruppe beachtet die veneo Gruppe alle steuerrechtlichen Vorschriften im In- und Ausland. Die Festsetzung von Verrechnungspreisen entspricht den steuerlich anerkannten Maßgaben.
International eingesetzte Mitarbeiter verpflichten sich entsprechend den unternehmensweit anwendbaren Entsendungsrichtlinien zur Einhaltung der sie persönlich betreffenden steuerlichen Vorschriften. Potenzielle Steuerverkürzung durch Geschäftspartner wird nicht unterstützt.
5.11 Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit
Wir betrachten es als unsere Pflicht, die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und der Gemeinschaft zu schützen, die Umwelt zu erhalten und den sicheren Betrieb unserer Geschäftsabläufe zu gewährleisten. Die veneo Gruppe verpflichtet sich, seinen Geschäftsbetrieb sicher und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und -gesetzen zu führen und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der entsprechenden Bemühungen zu implementieren.
5.12 Datenschutz
Der gewissenhafte Umgang mit personenbezogenen Daten zählt zu den Kernwerten des Respektes gegenüber der Privatsphäre von Mitmenschen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Mitarbeitern und Geschäftspartnern ist stets zu wahren. Das unbefugte Erheben, Verarbeiten, Weitergeben und Nutzen personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Geschäftspartnern ist untersagt.
5.13 IT-Sicherheit
Eine Vielzahl von Geschäftsprozessen bei der veneo Gruppe wird durch IT-Systeme unterstützt. Zudem werden große Mengen von Informationen digital verarbeitet und in Netzen übermittelt.
Aufgrund der intensiven Nutzung von IT-Systemen ist die Geschäftstätigkeit von der veneo Gruppe in starkem Maße von deren Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit sowie der Integrität der verarbeiteten Daten abhängig. Sich daraus ergebende Risiken werden zusätzlich durch die Möglichkeit des Verlustes, des Diebstahls oder der unbemerkten Änderung von Informationen verstärkt. Die Mitarbeiter von der veneo Gruppe sind daher zur angemessenen Handhabung der von ihnen verwendeten IT-Systeme und der darauf gespeicherten Daten verpflichtet.
6 Umsetzung des Verhaltenskodex
6.1 Verantwortlichkeiten
Für die Umsetzung dieses Verhaltenskodexes ist die Geschäftsleitung verantwortlich, soweit nicht die Zuständigkeit für einzelne Fachthemen auf andere Mitarbeiter der veneo Gruppe übertragen ist. Diese gewährleisten eine unabhängige und objektive Bearbeitung aller an sie herangetragenen Anliegen. Die ggf. entsprechenden Personen, aber auch alle Vorgesetzten stehen den Beschäftigten als Ansprechpartner sowohl zur Beantwortung von Fragen als auch als Berater im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex zur Verfügung.
6.2 Informations- und Kontrollpflicht der Vorgesetzten
Alle Vorgesetzten haben dafür Sorge zu tragen und zu überwachen, dass ihre Beschäftigten auf die Inhalte dieses Verhaltenskodexes regelmäßig hingewiesen werden. Vorgesetzte sind verpflichtet, durch Befolgen und Umsetzen dieser Normen ein vorbildliches Verhalten zu zeigen. Vorgesetzte haben ferner in ihrem Verantwortungsbereich darauf zu achten, dass ihre Mitarbeiter diese Vorgaben einhalten.
6.3 Mitteilungsverantwortung der Mitarbeiter bei Kenntnis von Verstößen
Erhält ein Mitarbeiter Kenntnis von Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex, muss er die Geschäftsleitung oder den direkten Vorgesetzten unterrichten.
Die veneo Gruppe gestattet es nicht, dass einem Mitarbeiter, der Verstöße oder den Verdacht auf die Verletzung dieses Verhaltenskodexes in gutem Glauben mitteilt, hieraus Nachteile durch Mitarbeiter oder Angehörige des Managements von der veneo Gruppe entstehen.
6.4 Sanktionen und Konsequenzen
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können disziplinarisch geahndet werden bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses; sie können zudem im Rahmen der national gültigen Gesetze und nach dem lokal geltenden Arbeitsrecht sowie den betrieblichen Regelungen bestraft werden.
Die veneo Gruppe kann es für angemessen halten, auf eine Bestimmung dieses Verhaltenskodexes zu verzichten. Ein solcher Verzicht erfordert die vorherige Genehmigung durch die Geschäftsführung der veneo Gruppe und deren Tochtergesellschafter.
6.5 Verpflichtung aller Mitarbeiter
Jedem Mitarbeiter muss dieser Verhaltenskodex zugänglich sein. Ebenfalls hat jeder Mitarbeiter schriftlich den Erhalt des Verhaltenskodexes und seine Verpflichtung, die ihn betreffenden Regeln zu respektieren, zu bestätigen. Die unterzeichnete Erklärung ist zwingend in den entsprechenden Unternehmensakten aufzubewahren. Solche Aufzeichnungen können gegenüber dritten Parteien offengelegt werden, um Nachweise bezüglich der Einhaltung der Compliance zu erbringen.
6.6 Schulung
Die Mitarbeiter werden unternehmensintern regelmäßig über aktuelle Compliance-Themen informiert. Zu bestimmten relevanten Themen (zum Beispiel Anti-Korruption, Export- und Terrorismuskontrolle, Kartellrecht sowie Umwelt, Sicherheit und Gesundheit) werden für definierte Personenkreise spezielle Schulungen angeboten, an denen die Teilnahme verpflichtend sein kann. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird dokumentiert. Solche Aufzeichnungen können gegenüber dritten Parteien offengelegt werden, um Nachweise bezüglich der Einhaltung der Compliance zu erbringen.
6.7 Compliance in Konzerngesellschaften der veneo Gruppe
Die Leitung der Tochterunternehmen von der veneo Gruppe ist gehalten, mindestens einmal jährlich die Einhaltung der Compliance, die damit verbundenen Schulungsmaßnahmen und alle Versäumnisse bei der Einhaltung der Compliance dem Compliance-Beauftragten zu melden oder im Rahmen einer Sitzung der Geschäftsführung und / oder des Aufsichtsgremiums der jeweiligen Gesellschaft als Tagungsordnungspunkt zu behandeln.
Die Unternehmensleitung
veneo Gruppe
Olaf Synnberg
Geschäftsführung
+49 0201 177844990
o.synnberg@veneo-ausbau.de
Alle hierin enthaltenen Informationen und Aussagen werden als zutreffend erachtet, jedoch übernimmt die veneo Gruppe, ihre Vertreter und/oder verbundenen Unternehmen diesbezüglich keinerlei Garantien. Personen und Nutzer, denen dieses Dokument zur Kenntnis gelangt, können daraus keine direkten Ansprüche gegen die veneo Gruppe, ihre Vertreter und/oder verbundenen Unternehmen ableiten. Die unsachgemäße und unbefugte Nutzung oder Anwendung der hierin enthaltenen Informationen oder Aussagen liegt
im alleinigen Ermessen und Risiko des Nutzers, und der Nutzer erkennt folglich an, dass die veneo Gruppe keine Verantwortung oder Haftung für solche Handlungen übernimmt. Geschäfte von der veneo Gruppe unterliegen generell den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils Vertragsbestandteil sind.
© 2026 veneo Gruppe
UNSER LEITBILD
+ Nicht die erstbeste Lösung, sondern die Beste!
Wir bieten unseren Kunden keine Standardprogramme, sondern individuell besten Service
+ Mit den besten Empfehlungen!
Wir streben langfristige und faire Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern an. Neugeschäft entsteht durch Empfehlungen und nicht durch Billig-Kalkulationen.
+ Wir sind finanziell unabhängig!
Unser Unternehmen erwirtschaftet Gewinn. Hiermit finanzieren wir unsere zukünftigen Investitionen.
+ Wir wollen uns ständig verbessern!
Wir wollen unsere Leistungsfähigkeit für unsere Kunden ständig optimieren. Hierbei profitieren wir von unseren Erfahrungen.
+ Im Mittelpunkt stehen die Mitarbeiter!
Wir unterstützen die persönliche und berufliche Entwicklung unserer Mitarbeiter, fördern ihre Ambitionen und Fähigkeiten.
+ Mit gutem Beispiel voran!
Wir haben Führungskräfte, die Persönlichkeiten sind. Und Vorbilder: kompetent, kooperativ, flexibel und loyal.
+ Ein Lächeln voraus!
Ein respektvoller und freundlicher Umgang miteinander ist unsere Maxime – er ist Grundlage jeder nachhaltigen und positive Zusammenarbeit.
LEITLINIEN
+ Wir schaffen eine Atmosphäre, die angstfreies Arbeiten ermöglicht.
Fehler machen dürfen
Lösungsverantwortung statt Schuld
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Verlässlichkeit der Führungskräfte
Einschätzbarkeit im Verhalten der Führungskraft
+ Wir fordern und fördern Eigenverantwortung.
Delegation
Lösungskompetenz
Entscheidungskompetenz
+ Wir betrachten den Menschen als wertvollstes Gut der veneo GmbH.
Soziale Kompetenz
Förderung und Entwicklung von Mitarbeitern
Menschliches miteinander
Wertschätzender Umgang
+ Wir fordern und fördern eine offene Kommunikation.
Regelmäßige Mitarbeitergespräche
Probleme direkt, ehrlich und zeitnah ansprechen
Informationsweitergabe
Zuhören
Probleme ernst nehmen, sich dafür Zeit nehmen
LEITLINIEN zum Arbeitsschutz
+ Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Geschäftsführung)
Vorschriften sind einzuhalten
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind kontinuierlich zu verbessern
Mitarbeiter sind einzubeziehen
Ziele sind zu formulieren, bekannt zu geben und auf Umsetzung zu kontrollieren
+ Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Führungskräfte)
Vorschriften sind einzuhalten
Umsetzung der von der Geschäftsleitung vorgegeben Ziel sind sicher zu stellen
Mitarbeiter sind entsprechend zu informieren, zu unterrichten und zu führen
Umsetzung bei den Mitarbeitern sind zu kontrollieren
+ Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Mitarbeiter)
Vorschriften sind einzuhalten
Pflicht zur Gesunderhaltung steht im Vordergrund
Mitarbeit ist verpflichtend
Wir vermeiden Unfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten. Denn wir wissen, dass Unfälle und Erkrankungen menschliches Leid für die Betroffenen und ihre Familien bedeutet. Und wir wissen, dass der Ausfall eines Mitarbeiters / Mitarbeiterin und Kollegen / Kollegin den Betriebsablauf stört, die Qualität und die Zufriedenheit unserer Kunden beeinträchtigt und den Erfolg des Unternehmens gefährdet.
Umweltmanagement veneo Gruppe
Präambel
Betrieblicher Umweltschutz in der veneo Ausbau GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, die Umweltauswirkungen durch betriebliche Tätigkeiten auf das unvermeidbare Niveau herabzusenken. Sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen sind die Grundlage für einen funktionierenden betrieblichen Umweltschutz.
Umfang
Die Bereiche, in denen sich betrieblicher Umweltschutz umsetzen lässt, sind Abfallwirtschaft, Energie- und Materialeffizienz sowie Energie- und Umweltmanagement.
Vor- und Nachsorgender Umweltschutz
Betriebliche Maßnahmen zum Umweltschutz werden durch vorsorgende Maßnahmen sichergestellt und verhindert im Idealfall Abfälle, unnötigen Wasserverbrauch und unnötige Ressourcenverschwendung.
Auf der Baustelle haben Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen vergleichsweise schnell strafrechtliche Konsequenzen und können im Schadensfall mit Beseitigungsaufwand verbunden sein.
Anwendungsbereiche
Der Einsatz von Maschinen und Geräten hat in vielen Fällen Folgen für die direkte Umwelt. Bei unachtsamem Umgang können Staub, Lärm, Abgase, Abfälle oder Abwasser die Umwelt negativ beeinträchtigen. Besonders Geräte in schlechtem Zustand verstärken die Umweltauswirkungen zusätzlich. Daher sind alle Führungskräfte für die Wartung und Instandhaltung sowie eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung verantwortlich (Werkzeugliste, BGV A3 -Prüfungen).
Das Tätigkeitsfeld des Ausbaugewerbes erstreckt sich über verschiedene Bereiche, die eine Rolle für den betrieblichen Umweltschutz spielen.
Die vielen Transportwege zu den Baustellen verlangen, dass auf Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen geachtet werden. Aber auch Lärmemissionen die durch Transport entstehen haben konkrete Auswirkungen auf die Umwelt. Der betriebliche Ablauf sollte so geplant werden, dass es möglichst wenige Leerfahrten und kurze Transportwege gibt. Auch eine spritsparende und lärmarme Fahrweise leisten ihren Anteil am betrieblichen Umweltschutz. (Verantwortlichkeit: Führungskräfte sowie KFZ-Verantwortliche)
Auf der Baustelle halten sich Mitarbeiter die meiste Zeit auf. Hier besteht oft direkter Zugang zum Boden. Das bedeutet es können gefährliche Stoffe wie Lacke direkt in den Untergrund eindringen und dort zu einer Bodenverunreinigung führen. Hierfür sind in jedem Fall Schutzmaßnahmen zu treffen. (Führungskräfte / Bauleiter: ggf. Gefährdungsbeurteilung).
Umweltleitlinien & Umweltmanagementsysteme
Die Umweltleitlinien der veneo Ausbau GmbH geben zusammengefasst die Umweltziele wieder, nach denen das Arbeiten im Betrieb erfolgen soll. Umweltschutz sollte im betrieblichen Handeln selbstverständlich sein, sowohl für den Chef, als auch für jeden einzelnen Mitarbeiter.
Die betrieblichen Umweltleitlinien sind ein sparsamer Umgang mit Wasser und Energie, Schutz des Bodens und des Umfelds sowie die Reduzierung des Abfalls und Sondermülls.
Durch betrieblichen Umweltschutz in Ihrer Firma können also sowohl Sie als auch unsere Umwelt profitieren.
Ziele
Monitoring
· Überwachung der Umsetzung der zielführenden Verpflichtungen
· Sammlung von Erfahrungen aus der Praxis und Aufzeigen der sich hieraus ergeben-
· den notwendigen Konsequenzen
· Lösung aufkommender Probleme
· Dokumentation
· Berichterstattung.
Die Selbstverpflichtungserklärung
Das Produkt „Bauwerk“ ist im Vergleich zu vielen anderen Wirtschaftsprodukten durch seinen komplexen Entstehungsvorgang, seine Stoffvielfalt und seine lange Gebrauchsphase
gekennzeichnet. Das Produkt „Bauwerk“ kann daher nicht mit einer einzigen Verantwortlichkeit des „Inverkehrbringens“ belegt werden.
Die Verantwortlichkeiten für dieses Produkt sind auf viele Schultern verteilt – Bauherren, Architekten und Fachplaner, Baustoffhersteller, Baustoffhandel, bauausführende Unternehmen. Dabei tragen Bauherren als Eigentümer eines Bauwerkes und Auftraggeber besondere Verantwortung. Ziele und Maßnahmen. Eine ressourcenschonende, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kreislaufwirtschaft erfordert, dass der Entstehung von Bauabfällen entgegengewirkt wird.
Die veneo Ausbau GmbH ist als bauausführendes Unternehmen abhängig von den Vorgaben der Bauherren sowie deren Vertretern und verpflichtet sich, die beeinflussbaren Parameter entsprechend der Selbstverpflichtung umzusetzen. Dies gilt vorrangig für die betriebsinternen Prozesse und Arbeitsschritte.
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Definitionen und Bauabfallbegriffe
Der Abfallbegriff des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entspricht der EG-Abfall-
Rahmenrichtlinie 81/156/EWG. Abfälle sind danach alle beweglichen Sachen, deren sich
ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss (§ 3 Abs.1 S.1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Abfallentsorgung umfasst somit sowohl die Verwertung als auch die Beseitigung von Abfällen.
veneo Ausbau GmbH
veneo Bauelemente GmbH
veneo Oberflächentechnik GmbH
Einleitung
Das Lieferkettengesetz ist für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 1.000
Beschäftigten verpflichtend.
Das heißt, dass Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), so auch die veneo, sind
nicht direkt betroffen.
In Deutschland sind laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) insgesamt 5.700 Unternehmen – seit dem Jahr 2023 900 und seit
dem Jahr 2024 zusätzliche 4.800 Unternehmen – vom diesem Gesetz betroffen.
Gemessen an der Gesamtzahl der Unternehmen betrifft es damit also gerade einmal
direkt 0,2% der Unternehmen in Deutschland.
Jedoch haben wir aus unserem Selbstverständnis heraus entschieden, die wesentlichen
Parameter auch in unserem Unternehmen umzusetzen – bis auf die Berichtspflicht,
welche von uns nicht verlangt wird. Und zwar aus Eigenverantwortung sowie aus
Gewissenhaftigkeit gegenüber unseren Kunden und sonstigen Geschäftspartnern.
Weiter bietet sich dieses Vorgehen an, uns als verlässlicher Partner, der die
Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllt, zu präsentieren und
langfristige Geschäftsbeziehungen zu sichern.
Obwohl wir als „End-Verarbeiter“ nur noch einen geringen Einfluss auf die Lieferketten
bis zur Übernahme auf unseren Baustellen haben und zudem unsere Lieferanten bis
zu diesem Punkt in der Verantwortung stehen, können wir als Geschäftspartner in
Wertschöpfungsketten indirekt betroffen sein.
Und da wir uns einem Gesetz nur schwerlich entziehen können, verstehen wir dies
auch als Chance und wollen damit gleichzeitig zeigen, wie sorgfältig und
nachhaltig wir handeln, nicht zuletzt mit Hinblick auf die
Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG).
Worum geht es genau?
Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, müssen Unternehmen entlang ihrer gesamtem Lieferkette analysieren und dokumentieren, ob ihre Zulieferer Sorgfaltsstandards in folgenden Bereichen einhalten:
· Keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit
· Keine Diskriminierung
· Kein Landraub
· Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
· Recht auf faire Löhne und Recht zur Bildung von Gewerkschaften
· Keine umweltrechtlichen Verstöße
Was haben wir getan?
Wir haben ein Risikomanagement eingerichtet, das ermittelt und priorisiert, sodass das unser Unternehmen ggf. Maßnahmen ergreifen kann.
Im Einzelnen haben wir folgende organisatorische Vorgaben und Richtlinien eingeführt:
o Compliance Richtlinien [Verhaltenskodex veneo] für Mitarbeitende
o Verhaltensrichtlinien für Lieferanten und Nachunternehmer
o Grundsatzerklärung zur Beachtung der Menschenrechte
o Verfahrensordnung für Meldesysteme
Darüber hinaus führen wir regelmäßig folgende Analysen und weitere Maßnahmen durch:
o Überblick über die eigenen Lieferketten
o Lieferanten priorisieren
o alle internen Verantwortlichen informieren und schulen
o Anschluss an Netzwerke
Mit der bisherigen Umsetzung haben wir bereits wesentliche Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz erfüllt:
Abgabe einer Grundsatzerklärung (§6)
Verankerung von Präventionsmaßnahmen (§6) – Verhaltensrichtlinien
Einrichtung von Abhilfemaßnahmen (§7) und Beschwerdeverfahren (§8)
Aktuell und fortlaufend, nach Vorgaben des Lieferkettengesetzes werden nachfolgende
Faktoren und Stellmechanismen erarbeitet:
1. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§5)
Die Risikoanalyse sollte potenziell nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte
über die gesamte Lieferkette erfassen. Mit Erstellung der
Lieferanten-Risikomatrix dokumentiert das Unternehmen die Risikofelder
beispielsweise eines Produkts aufgrund der verwendeten Rohstoffe und wird in
der betroffenen Lieferkette besonders auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit
achten sowie Lieferanten in die Aktivitäten zu den Sorgfaltspflichten
einbeziehen (anhand Menschenrechtsportal UN Global Compact oder CSR Risk Checks),
um festzustellen, ob in ihrer Lieferkette besondere Risiken erkannt wurden.
2. Einrichtung eines Risikomanagements und einer betriebsinternen Zuständigkeit (§4)
Mit Einrichtung des Risikomanagements werden die Sorgfaltspflichten operativ in
allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert.
3. Dokumentation und Berichterstellung (§10)
In Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern erden wir den Austausch von
Informationen (zusätzliche Transparenz und Nachweise) durchführen. Ein
Nachweismanagement (NWM) für Nachunternehmer ist bereits implementiert. Darüber
hinaus sind auch in bestehenden Rahmenverträgen sowie in der Auftragsvergabe
entsprechende Regelungen und Anforderungen verankert, um die Erfüllung der
eigenen Sorgfaltspflichten zu belegen.
Jedes Unternehmen kann zukünftig positiv dazu beitragen, dass Menschenrechte als
Standard der globalen Lieferkette festgelegt und umgesetzt werden, auch wenn
die gesetzlichen Vorgaben nicht direkt an ein Unternehmen in unserer Größe
adressiert sind.
Geltungsbereich:
veneo Ausbau GmbH
veneo Bauelemente GmbH
veneo Oberflächentechnik GmbH
(nachfolgend veneo)
Einleitung
Die Verfahrensordnung dekretiert das unternehmenseigene Beschwerdeverfahren transparent, nachvollziehbar und offen. Auf diesem Wege werden Hinweise nach § 16 des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), als auch nach § 8 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) erfasst.
Zu den menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines validen Beschwerdeverfahrens, über das hinweisgebende Personen Sachverhalte melden können, die im Geschäftsbereich der veneo oder durch einen Geschäftspartner (Nachunternehmer / Lieferanten) entstanden sind.
Beschwerdeverfahren / Beschwerdestelle
Für Meldung von Hinweisen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bieten wir verschiedenen Wege, die es internen sowie auch externen Hinweisgebenden ermöglichen, Bedenken bezüglich Menschenrechtsverletzungen, Umweltrisiken oder Verletzungen der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu melden.
Der Schutz der Hinweisgebenden durch vertrauliche Behandlung der Meldungen haben Priorität. Hinweise können selbstverständlich auch anonym übermittelt werden – es werden durch unser Unternehmen keine Anstrengungen zur Identifizierung der hinweisgebenden Person im Falle einer anonymen Meldung unternommen.
Internen sowie externen Hinweisgebenden stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
veneo Ausbau GmbH,
Zentrale Beschwerdestelle
Girardetstraße 72
45131 Essen
Telefon: +49 201 177 84 99 – 0
Mail: hinweis@veneo-ausbau.de
Beschwerdeinhalte / Verfahrensprozess
Potenzielle Verstöße oder Risiken in unserem Unternehmen sowie entlang der Lieferkette können an die bezeichnete Stelle adressiert werden (im besten Fall schriftlich per E-Mail).
Hinweise werden in einem Team, welches in der Geschäftsführung angesiedelt ist, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Verantwortlichen bearbeitet.
Das Beschwerdeverfahren wird unparteiisch und unabhängig sowie vertraulich durchgeführt. Im Rahmen der Vertraulichkeit und zum Nachteilschutz für den Hinweisgebenden hat sich die veneo ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die veneo schützt die Anonymität der hinweisgebenden Person, sofern diese anonym bleiben will.
Gleichzeitig schützt die veneo auch die Rechte beschuldigter Personen. Es gilt die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, bis Gegenteiliges erwiesen wird.
Im Übrigen gilt die Datenschutzgrundverordnung hinsichtlich Pflichten und Fristen (einschl. § 10 Abs. 1 S. 2 LkSG – sieben Jahre).
Meldungen werden sachlich und fachlich, unabhängig und unvoreingenommen geprüft – jede Meldung wird ernst genommen.
Ergibt eine Untersuchung, dass eine Pflichtverletzung vorliegt, werden unverzüglich Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ergriffen. Der gesamte Prozess wird dokumentiert.
Unabhängig vom Ergebnis erhält der Hinweisgebende die Ergebnisse der Auswertungen und die Mitteilung über die ggf. ergriffenen Maßnahmen.
Die Wirksamkeit nötiger, umgesetzter Maßnahmen wir regelmäßig überprüft.
Sonstiges
Die Umsetzung, Kontrolle und Weiterentwicklung des vorgenannten Themenumfeldes verstehen wir als kontinuierlichen Prozess.
Als Unternehmen verpflichten wir uns zur fortlaufenden Überprüfung, Verbesserung und damit zur Weiterentwicklung der implementierten Prozesse und bekennen uns zu einer transparenten Kommunikation.
Dies verstehen wir als Bestandteil unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht.
Geltungsbereich:
veneo Bauelemente GmbH
veneo Oberflächentechnik GmbH
(nachfolgend veneo)
Einleitung
DieFirmen der veneo-Gruppe – veneo Ausbau GmbH mit den Tochtergesellschaften veneo
Bauelemente GmbH und veneo Oberflächentechnik GmbH (kurz: veneo) – sind ein inhabergeführtes Familienunternehmen. Seit der Gründung 2013 teilen wir bei veneo gemeinsame Werte.
Die veneo ist sich der Verantwortung bewusst, Menschenrecht zu achten, unsere Umwelt zu schützen und Arbeitsbedingungen in unseren Lieferketten sicherzustellen.
Wir handeln verantwortungsbewusst und verantwortungsvoll in unternehmerischen, ökologischen und sozialen Bereichen und fühlen uns verpflichtet, unsere Beziehungen gegenüber unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie der Gesellschaft und der Umwelt im Einvernehmen mit den international anerkannten Menschenrechten zu gestalten.
Dies werden wir mit der nötigen Sorgfalt betreiben und fördern, indem wir in einem kontinuierlichen Prozess daran arbeiten und die Prozesse stetig weiterentwickeln.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der Menschenrechte sowie umweltbezogener Pflichten mit der angemessenen Sorgfalt. Selbstverständlich gilt diese Erwartungshaltung wiederum auch in der Durchgängigkeit an deren Geschäftspartner.
Grundlagen
Die nachfolgend aufgeführten, internationalen Regelwerke sowie die darin verankerten Werte finden sich in unseren Unternemensrichtlinien wieder:
o Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta)
o Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
o Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
o Kinderrechtskonventionen (UN-CRC)
o Frauenrechtskonventionen (UN-CEDAW)
o Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Sorgfaltspflicht
Wir kommen unserer Sorgfaltspflicht durch regelmäßige Prüfung unserer internen Prozesse nach. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern, welche auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken überprüft werden.
Risikoanalyse und Maßnahmen
Wir sind uns bewusst, dass das Bauwesen grundsätzlich eine Vielzahl an Risiken in sich birgt. Beim Bezug von Baumaterialien und Baudienstleistungen stehen hierbei die Arbeitssicherheit, Schwarzarbeit sowie die Unterschreitung von Mindestlohnvorgaben genauso als Risiken im Fokus, wie die Verarbeitung von Baumaterialien und Bauteilen.
Als Verarbeiter sind wir das letzte Glied in der Verarbeitungs- und Lieferkette. Wir sind uns weiter darüber bewusst, zu einem der ressourcenintensivsten Wirtschaftszweige zu gehören und mit umweltrelevanten Risken in Verbindung gebracht werden zu können.
Die Erkenntnisse aus der Risikoanalyse dienen uns als Basis, um entsprechende Vorbeugung und gezielte Maßnahmen festzulegen.
Maßnahmen
Hierbei konzentrieren wir uns auf folgende Personengruppen, welche bewusst oder unbewusst involviert sein können:
o eigene Beschäftigte
o Beschäftigte unserer Dienstleister und Nachunternehmer
o Beschäftigte unserer Auftraggeber
Neben unseren Verhaltensrichtlinien für Mitarbeitende sowie Lieferanten und Nachunternehmer, als Grundlage für faires Marktverhalten, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie Arbeits- und Menschenrechte, sind weitere Prozesse als Standards implementiert.
o eigene Beschäftigte: regelmäßige und dokumentierte Arbeitsschutzunterweisungen, Überprüfungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz durch den TÜV, Schulungen und Weiterbildungen
o Beschäftigte unsrer Dienstleister und Nachunternehmer:
vertraglich vereinbarte Verhaltensvorschriften zum Arbeitsschutz und zur
Arbeitssicherheit, Sicherheitsunterweisungen durch unseren
Sicherheitsbeauftragten, Last-Risk-Analyse auf den Baustellen; vertragliche
vereinbarte Nachweise in Bezug auf Schwarzarbeit und Mindestlohn, welche durch
unsere Abteilung Nachweismanagement fortlaufend geprüft und kontrolliert
werden.
o Beschäftigte unserer Auftraggeber:
Gefährdungsbeurteilungen der Baustellen, ggf. Zusammenarbeit mit SiGeKo,
externe Audits zu Arbeitsschutzthemen durch Auftraggeber
Für den Bereich der ökologischen Betrachtung und den umweltspezifischen Risiken sind neben den Vorgaben aus der Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem gem. § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ebenfalls weitere Standards für alle Beteiligten im Umweltmanagement der veneo formuliert und festgelegt.
Außerdem wird die Auswahl der Lieferanten anhand von sozialer und ökologischer Kriterien durch den
Einkauf vorgenommen.
Hier ist auch hervorzuheben, dass wir uns als Verarbeiter an Vorgaben der Auftraggeber zu
orientieren und nach diesen auszuführen haben. Deshalb achten wir bereits bei
Ausschreibungen und Angeboten auf die Einhaltung der allgemeingültigen Vorgaben
und kommen unserer Hinweispflicht bei Problemstellungen nach.
Grundsätzlich leitet die veneo unmittelbar nach Feststellung eines Verstoßes Abhilfemaßnahmen ein. Dabei wird das identifizierte Problem an den jeweiligen Verursacher adressiert, um zielgerichtet und passgenau Maßnahmen einzuleiten und Verstöße zu beenden und/oder abzuschaffen.
Für jede Maßnahme werden klare Zuständigkeiten, Erfolgsziele und Zeitpläne für die jeweils relevante
Umsetzung bestimmt.
Beschwerdeverfahren
Für die Meldung von Hinweisen nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bieten wir verschiedenen Wege, die es internen sowie auch externen Hinweisgebenden ermöglichen, Bedenken bezüglich Menschenrechtsverletzungen, Umweltrisiken oder Verletzungen der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu melden.
Der Schutz der Hinweisgebenden durch vertrauliche Behandlung der Meldungen hat Priorität.
Hinweise können selbstverständlich auch anonym übermittelt werden – es werden durch unser Unternehmen keine Anstrengungen zur Identifizierung der hinweisgebenden Person im Falle einer anonymen Meldung unternommen.
Für interne sowie externe Hinweisgebende stellen wir folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
veneo Ausbau GmbH,
Zentrale Beschwerdestelle
Girardetstraße 72
45131 Essen
Telefon: +49 201 177 84 99 – 0
Mail: hinweis@veneo-ausbau.de
Sonstiges
Die Umsetzung, Kontrolle und Weiterentwicklung des vorgenannten Themenumfeldes verstehen wir als kontinuierlichen Prozess.
Als Unternehmen verpflichten wir uns zur fortlaufenden Überprüfung, Verbesserung und damit zur Weiterentwicklung der implementierten Prozesse und bekenne uns zu einer transparenten Kommunikation.
Dies verstehen wir als Bestandteil unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht.
Essen, im Mai 2026
Olaf Synnberg
Geschäftsführender Gesellschafter